Jemand unter Betreuung stellen! Justizs im Landkreis Kulmbach!
Jemand unter Betreuung stellen!
§1896 BGB, 20, 21 StGB. Ich kann jeden beraten wie man einen Bekannten, Nachbarn oder Verwanden unter diesen Paragraphen stellen kann.
Dank meiner lieben guten PETRA (Rechtsanwältin, Berufsbetreuerin), sie hat mir persönlich alle Schriftstücke zu kommen lassen die sie an das Amtsgericht Kulmbach und Landgericht Bayreuth schrieb.
Gegen einen kleinen Obolus können sie diese Schriftstücke selbst einsehen, kaufen. Telefon 0170-9343866
Teile- Original Schreiben, im PDF-Format (45KB)
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