" Gustl Mollath " Hans Hetz ein ähnlicher Justizskandal im Landkreis Kulmbach!?

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Neues zum Thema " Gustl Mollath " Hans Hetz ein ähnlicher Justizskandal im Landkreis Kulmbach!?

Vor etwas mehr als 12 Jahren begannen für mich, Hans Hetz, Rechtsstreitigkeiten mit einer Kulmbacher Berufsbetreuerin, die bis heute noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

Die Rechtsanwältin PETRA, die meine demenzkranke Mutter laut dem fragwürdigen Gerichtsbeschluss betreuen sollte, drohte mir damals bei m ersten Zusammentreffen auf dem mütterlichen Hof an, mich „fertig zu machen“.

Und sie setzte über die Jahre wirklich alles daran, im engsten Zusammenspiel mit der Justiz.
Nach dem misslungenen Versuch, mich selbst unter Betreuung (wie Gustl Mollath) stellen zu lassen, zog sie sämtliche Register, um mich als alleinigen Hoferben auszuschalten.
Die Rechtsanwältin PETRA hatte (und hat wahrscheinlich noch) offenbar bei diversen Richtern in Kulmbach und später auch in Bayreuth mehr als einen Stein im Brett.

Ich spürte bald eine regelrechte Verschwörung gegen meine Person. Belege dafür fielen mir freilich erst Jahre später in Form von Akten-Kopien zu (von Karl Roß), er hatte sie vom PETRA.
Biese Berufsbetreuerin schien mir von dem Wahn besessen zu sein, unbedingt den Besitz meiner Mutter (mein Erbe) verscherbeln zu wollen.
Mit welcher Hinterlist und mit welchem richterlichen Verständnis die RA,in dieses Verhalten betrieben hat, beweist meines Erachtens dieses Schreiben an das Vormundschaftsgericht in Kulmbach vom 14 Mai 2003.

Original Schreiben an das Vormundschaftsgericht, im PDF-Format (102KB)

Darin brüstet sie sich gegenüber dem Gericht ganz dreist, dass sie gegen das Bankgeheimnis verstoßen hat und informiert detailliert, wie sie mich mit der Abrechnungskeule in die Knie zwingen will.

Frage: Wäre die Gerichtsbarkeit in Kulmbach und Bayreuth nicht besser aufzulösen?

Lesen Sie und bilden Sie sich ein eigenes Urteil!


Abrechnung aus der Betreuungsakte BL-Nr. 9/10

Die im Mai 2003 angekündigte Drohung, mich mit Ihrer Abrechnung (PETRA) klein zu kriegen, machte die Rechtsanwältin zwar erst mehr als ein halbes Jahr später war. Dafür hatte die Betreuerin dann aber scheinbar keine Mühen gescheut, die Vergütungsansprüche möglichst hochzuschrauben.

Sie hat in einem Zeitraum von 15 Monaten -- man lese und staune -- angeblich mehr als 200 Stunden Betreuungsarbeit geleistet und dafür insgesamt rund 9.159,00 Euro abgerechnet.

Diese Hammervergütung wurde offensichtlich vom Gericht auch abgesegnet!

Original Schreiben an das Vormundschaftsgericht, im PDF-Format (31KB)

Allerdings schien es dem Richter selbst nicht mehr ganz geheuer, diesen Betrag auch noch mit 5% Zinsen zu beaufschlagen. Er riet ihr davon ab!

Anmerkung zu Vergütung von Berufsbetreuern
Seit 1. Juli 2005 wurde die Vergütung für ehrenamtliche und hauptberufliche Betreuer vom Gesetzgeber pauschalisiert.
Das heißt:
Für den gleichen Zeitraum dürfte demnach ein Berufsbetreuer mit Studium (RA) legiglich 61,5 Stunden zu je 44,00 Euro Brutto berechnen.
Daraus resultiert ein Gesamtbetrag von rund 2.706,00 Euro!

Frage: Wie verstehen sie das?

 
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