" Gustl Mollath " Hans Hetz zweiter Fall im Landkreis Bayreuth-Kulmbach?

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Neues zum Thema Hans Hetz " der zweite Gustl Mollath " im Landkreis Bayreuth-Kulmbach!


Frage? Herrscht noch Demokratie in Deutschland?

Oder wird das Recht des einzelnen schon wieder so verbogen?

Akten werden schon vor Abschluss eines laufenden Verfahrens vernichtet?


Diese Akten dürften zwischenzeitlich vernichtet worden sein

Amtsgericht Kulmbach
-Betreuungsgericht-

XVII 306/02

Auszug:
"Die erneute Anforderung kann hier nicht nachvollzogen werden, da vor nicht allzu langer Zeit die Zweitakten vom LG Bayreuth im gleichen Verfahren zurückkamen. Diese dürften zwischenzeitlich vernichtet worden sein."

Original Schreiben der Verfügung, im PDF-Format (39KB)


Werder Dokumente in laufenden Verfahren zufrüh vernichtet?

Amtsgericht Kulmbach

VI 0711/08

Auszug:
" nach Vollzug Löschen!"

Original Schreiben der Verfügung, im PDF-Format (39KB)



Keine Akteneinsichten im laufenden Verfahren?

Amtsgericht Kulmbach
-Betreuungsgericht-

XVII 306/02

Auszug:
" Hans Hetz hat sich bereits im Rahmen des Betreuungsverfahrens wiederholt und über mehrere Instanzen hinweg durch seine Verfahrensbevollmächtigten vergeblich um Akteneinsicht bemüht. Zuletzt hat das OLG München mit Beschluss vorn 23.04.2008 (BI. 836ft) eine diesbezügliche Beschwerde verworfen. "

" Auch im Rahmen des Nachlassverfahrens wurde von ihm hierzu schon eine Entscheidung angestrebt. Das Betreuungsgericht hat sich in der dort vom Nachlassgericht angeforderten Stellungnahme entschieden gegen eine Einsicht in die Betreuungsakten ausgesprochen und es befürwortet, von den maßgeblichen Schriftstücken, insbesondere den Betreuungsgutachten, Kopien anzufertigen und diese zu den Nachlassakten zu nehmen und über diese somit eine beschränkte Akteneinsicht zu gewähren. "

" Es wird anheimgestellt, beim Nachlassgericht anzufragen ob eine diesbezügliche Entscheidung bereits ergangen ist, damit im Falle eines Akteneinsichtsgesuchs im Zivilverfahren nicht sich widersprechende Entscheidungen ergehen. "

Original Schreiben der Verfügung, im PDF-Format (71KB)


 
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